IM HERZEN VON MÖNCHENGLADBACH

Unsere Bildungsgänge

ElektrotechnikHolztechnikInformationstechnikMedientechnikMetalltechnikVermessungstechnikGestaltungstechnikLuftfahrttechnik

Aufnahmevoraussetzung und Berufsschulpflicht

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht) und werden in die ihrem Beruf entsprechende Fachklasse aufgenommen. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist während der Ausbildungszeit zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

Auszubildende besuchen die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Berufsschule und werden mit Auszubildenden des gleichen Berufs in Fachklassen zusammengefasst. Für bestimmte Ausbildungsberufe, in denen es nur wenige Auszubildende gibt, sind Bezirksfachklassen oder Landesfachklassen eingerichtet (z. T. mit Internatsbetrieb).
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Grundausbildungs- und Förderlehrgängen des Landesarbeitsamtes können am Unterricht des 1. Schuljahres der Fachklassen teilnehmen, wenn keine besondere Klasse eingerichtet werden kann.

Organisation und Unterricht

Die Berufsausbildung in Betrieb und Fachklasse dauert je nach Beruf 2, 3 oder 3,5 Jahre.
Der Unterricht wird in Teilzeitform oder durch Zusammenfassung des Unterrichts zu einem oder mehreren zusammenhängenden Unterrichtsabschnitten im Blockunterricht erteilt.
Der Unterricht umfasst in der Regel 480 Jahresstunden. An einem Tag dürfen höchstens 8 Unterrichtsstunden erteilt werden.
Der Blockunterricht beträgt 12-14 Wochen pro Schuljahr (mit mindestens 5 Unterrichtstagen und 30-35 Stunden pro Woche Unterricht).

Unterricht erfolgt in folgenden Lernbereichen:
  • berufsübergreifender Lernbereich
    • Deutsch/Kommunikation
    • Religionslehre
    • Sport/Gesundheitsförderung
    • Politik/Gesellschaftslehre
  • berufsbezogener Lernbereich (berufsbezogene Fächer)
  • Differenzierungsbereich

Aufgabe und Ziel

Die Berufsschule vermittelt in den Fachklassen des dualen Systems die für einen bestimmten Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Berufsschulabschluss) in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.

In den nachstehenden Ausbildungsberufen werden am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien in den Fachklassen des dualen Systems die für einen bestimmten Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung vermittelt.

Elektrotechnik

  • Elektroniker*in – Energie- und Gebäudetechnik | Handwerk

Gestaltungstechnik

  • Maler*in und Lackierer*in

Holztechnik

  • Tischler*in | Handwerk

Informationstechnik

  • Fachinformatiker*in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker*in – Systemintegration
  • Informations- und Telekommunikationssystem – Elektroniker*in (kurz: IT-Systemelektroniker*in)

Luftfahrttechnik

  • Fluggerätelektroniker*in
  • Fluggerätmechaniker*in

Medientechnik

  • Mediengestalter*in Digital und Print – Gestaltung und Technik

Metalltechnik

  • Metallbauer*in – Konstruktionstechnik | Handwerk
  • Fachkraft für Metalltechnik FR Konstruktionstechnik
  • Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik
  • Konstruktionsmechaniker*in
  • Zerspanungsmechaniker*in

Vermessungstechnik

  • Vermessungstechniker*in
  • Bergvermesser*in
  • Geomatiker*in

Abschluss und Berechtigungen

Die Berufsausbildung schließt ab mit der Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung vor der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).
Unabhängig davon erwerben Auszubildende in der Berufsschule den Berufsschulabschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens „ausreichend “ oder in nicht mehr als einem Fach „mangelhaft“ sind.

Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss nach Klasse 10– gleichwertig. Schülerinnen und Schülern wird neben dem Berufsschulabschluss der Sekundarabschluss I –Fachoberschulreife– zuerkannt, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse* nachgewiesen haben.

* durch mindestens „ausreichend“ in Englisch auf dem Jahreszeugnis der Klasse 10 B der Hauptschule oder einer vergleichbaren Klasse einer anderen Schulform, durch Englisch im Wahlbereich der Berufsschule oder Abschluss eines Volkshochschul-Fortgeschrittenen-Kurses in Englisch; ausgesiedelte oder ausländische Jugendliche können statt in Englisch Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache durch die „Feststellungsprüfung“ nachweisen.

Kosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes.
Pro Schuljahr werden zur Zeit fünf Euro als Kostenbeitrag erhoben.

Berufsschule Holz-, Farb- und Vermessungstechnik

Ihre Nachricht an die Bereichsleiterin Frau Steinhauser

Berufsschule Elektrotechnik

Ihre Nachricht an den Bereichsleiter Herrn Hegermann

Berufsschule Medientechnik

Ihre Nachricht an den Bereichsleiter Herrn Wiedemann

Berufsschule Metalltechnik

Ihre Nachricht an den Bereichsleiter Herrn Frecking